Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung ist das Verfahren zur zwangsweisen Durchsetzung der mit einem Vollstreckungstitel titulierten Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner. Zu den Titeln gehören Endurteile, Prozessvergleiche, Vollstreckungsbescheide im Mahnverfahren, Kostenfestsetzungsbeschlüsse und notarielle Urkunden mit Zwangsvollstreckungsunterwerfungsklausel.

Unser Schwerpunkt liegt auf der privatrechtlichen Forderungsvollstreckung, also der Befriedigung des einzelnen Gläubigers aus einzelnen Vermögensgegenständen des Schuldners. Hierzu gehört die Pfändung beweglicher Sachen durch Einschaltung eines Gerichtsvollziehers sowie die Lohn- und Gehaltspfändung, die Pfändung von Kontoguthaben, Lebensversicherungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen. Ferner beinhaltet die Forderungsvollstreckung auch die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung von Grundstücken.

Neben Forderungsvollstreckung kümmert sich unser Team um Frau Rechtsfachwirtin Sylvia Otte auch um die Vollstreckung anderer Ansprüche, z.B. die Herausgabe von Sachen, die Räumung von Wohn- oder Geschäftsräumen, vertretbare und unvertretbare Handlungen, Unterlassen oder Dulden und die Abgabe einer Willenserklärung.