Zivilrecht

Das Zivilrecht ist ein breites Feld im menschlichen Miteinander – und das ist der entscheidende Unterschied zu öffentlichem Recht und Strafrecht. Es bildet quasi das Grundgerüst für die Regelung sämtlicher Verträge zwischen natürlichen und juristischen Personen z.B. zwischen Käufer-Verkäufer, Mieter-Vermieter, Arbeitnehmer-Arbeitgeber…

Die Grundlage für das allgemeine Zivilrecht in Deutschland bildet das BGB – das Bürgerliche Gesetzbuch. Zur Tätigkeit in diesem Bereich gehören insbesondere die Geltendmachung von Zahlungs- oder Unterlassungsansprüchen, die Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen, Fristsetzungen, die Klärung von Verzugs- und Vertretungsproblemen, Verjährungsfragen uvm.

Wir sind für Sie da und helfen Ihnen gerne bei der Geltendmachung oder Abwehr von derartigen Ansprüchen.