Wir ziehen Forderungen ein – Nachdrücklich, Kompromisslos und Effizient ! Sie kennen die 3 Möglichkeiten des Forderungseinzuges – Klage, Mahnverfahren, Abschreiben? Oder anders gefragt: Wann lohnt es sich, gutes Geld dem Schlechten hinterher zu werfen ?
Es ist die alleinige Entscheidung des Mandanten, ob er eine offen stehende Forderung eintreiben möchte. Wir erleben regelmäßig, dass die Verantwortung für diese Entscheidung vom Unternehmer auf den Rechtsanwalt mit der einfachen Frage: „Wie beurteilen Sie die Erfolgsaussichten ?“ übertragen wird.
Sollte der Rechtsanwalt nicht über hellseherische Fähigkeiten verfügen, kann er nur über die rechtlichen Erfolgsaussichten des Forderungseinzugs und damit über die Frage Auskunft geben, ob der geltend gemachte Anspruch einer gerichtlichen Überprüfung stand hält und welche Prozessrisiken bestehen.
Zusagen über die wirtschaftlichen Erfolgsaussichten, d.h. die Beantwortung der für den Gläubiger alles entscheidenden Frage, ob er jemals sein Geld bekommt, können seriös nicht erfolgen.
Zwar kann über die jeweiligen Auskunftsdateien ein grobes Raster betreffend des Schuldners erstellt werden, jedoch bleibt im Regelfall immer ein ungewisses Gefühl, ob der Schuldner im Fall Ihres gerichtlichen Obsiegens die Bonität hat, die Schuldforderungen zu bezahlen.
Deshalb kann der Rechtsanwalt bei der Frage, ob die Forderung ausgeklagt werden soll, nur Entscheidungshilfen anbieten, die nach unserer Überzeugung nur in wenigen Ausnahmefällen ein Abschreiben der Forderung und damit einen Verzicht auf die gerichtliche Geltendmachung rechtfertigen, unter anderem
- wenn das Prozessrisiko zu hoch ist und die rechtlichen Erfolgsaussichten unter 30% liegen, z.B. Fragen der Beweisbarkeit des Anspruchs bestehen, getreu des Mottos: „Recht haben und bekommen ist zweierlei“,
- wenn der Schuldner die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat und es sich um Kleinstforderungen bis € 150 handelt, z.B. bei Warenlieferungen,
- wenn bei bereits eingeleitetem Forderungseinzug weitere Forderungen anfallen und die Kosten der Rechtsverfolgung in keinem Verhältnis mehr zum erwartenden Erfolg stehen, z.B. weiter auflaufende Mietschulden.
Ansonsten sollte beachtet werden, dass
- ein Verzicht auf eine Beitreibung der Forderung Signalwirkung hat; in bestimmten Kreisen spricht sich sehr schnell herum, wie ernsthaft und nachdrücklich Sie berechtigte Forderungen titulieren,
- die Kosten des Forderungseinzuges als Betriebskosten absetzbar sind,
- in vielen Fällen das Finanzamt auf einen Nachweis der Fruchtlosigkeit Ihrer Bemühungen besteht, bevor die Forderung abgeschrieben werden kann,
- der erstrittene Titel 30 Jahre lang Vollstreckungsmöglichkeiten bietet und insbesondere bei jungen Schuldnern die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich diese wirtschaftlich erholen.
Wenn nach diesen Kriterien letztlich die Entscheidung für den gerichtlichen Forderungseinzug gefallen ist, dann ist die Entscheidung, ob eine Klage oder ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden soll, einfach:
Hat der Schuldner außergerichtlich Einwendungen erhoben, die nicht auf Zahlungsschwierigkeiten hinweisen und die die Berechtigung der Forderung an sich in Frage stellen, so sollte man aus prozessökonomischen Gründen sofort Klage erheben. In allen anderen Fällen ist das kostengünstigere gerichtliche Mahnverfahren zu empfehlen.
Deshalb:
Unsere Kanzlei ist seit mehr als 20 Jahren auf die Durchführung des sog. „Masseninkasso“ aus- und eingerichtet. Aufgrund unserer Erfahrungen nach tausenden Mahnfällen in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner Tesch Inkasso stellen wir fest, dass die nennenswerte Voraussetzung für die Höhe der Erfolgsaussichten in einem kurzfristigen Tätigwerden liegt. Je schneller der Gläubiger ein gerichtliches Verfahren einleitet und damit die Titulierung und weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ermöglicht, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Geldforderung beigezogen werden kann.
Aus diesem Grund sind wir um eine taggenaue Bearbeitung bemüht, Bearbeitungsrückstände und Aktenberge sind uns fremd !