Strafrecht

Als unabhängiges Organ der Rechtspflege für die Durchsetzung der Rechte des Beschuldigten garantiert der Strafverteidiger ein faires Verfahren. Die Mitwirkung eines Verteidigers am Strafverfahren stellt somit ein parteiisches Gegengewicht zu den Strafverfolgungsbehörden dar. Der Beschuldigte hat das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens, am besten so früh wie möglich, des Beistands eines Anwaltes zu bedienen.

Zum Strafrecht gehören die Tatbestände des Strafgesetzbuches (StGB) zum Beispiel Totschlag, Körperverletzung, Diebstahl, Betrug und Verkehrsstrafsachen wie Verkehrsunfallflucht, Trunkenheitsfahrten, Nötigung etc. Ferner gehören hierzu Tatbestände aus weiteren Nebengesetzen wie das Betäubungsmittelgesetz, das Ordnungswidrigkeitengesetz und das Jugendgerichtsgesetz.

Frau Rechtsanwältin Cottin vertritt Erwachsene und Jugendliche umfassend in Strafsachen, sowohl im Ermittlungsverfahren als auch in der Hauptverhandlung vor Gericht sowie als Privat- und Nebenkläger. Durch die persönliche Betroffenheit und die oft weitreichenden Konsequenzen haben strafrechtliche Mandate ihre Besonderheiten und fordern eine spezielle Beratung und uneingeschränktes Vertrauen. Wahrlich keine Alltagsfälle, weder für den Mandanten noch für den Anwalt.