Sie haben sich in Ihrer Ehe auseinandergelebt, aber der endgültige Schritt zur Scheidung fällt schwer. Neben der ohnehin schwierigen psychologischen und emotionalen Situation, in der Sie sich befinden, haben Sie Sorge wie es finanziell weiter gehen soll oder wie Ihre Kinder die Trennung bewältigen. Wer erhält das Sorgerecht?
Wie viel Unterhaltszahlungen können begehrt werden? Hilft der vor Jahren eventuell geschlossene Ehevertrag weiter?
Bei allen Rechtsfragen, die sich um die Scheidung der Ehe, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Sorgerecht. Elternunterhalt etc. ranken, berät Sie Frau Rechtsanwältin Cottin als Fachanwältin für Familienrecht gerne und umfassend. Selbstverständlich hilft sie Ihnen aber auch, wenn es darum geht, Vorkehrungen zu treffen – z.B. durch den Abschluss eines Ehevertrages -, damit die Familie für den Fall der Fälle nicht vor unüberwindbar scheinende Probleme gestellt wird.
Unterhalt
Der Unterhalt ist nach der Trennung die wohl umstrittenste Angelegenheit. Das Unterhaltsrecht bildet einen Schwerpunkt der Familienrechtspraxis. Dies resultiert daraus, dass der Unterhalt häufig für die Beteiligten eine wirtschaftliche Existenzfrage darstellt. Die genaue Ermittlung des Kindes- und Ehegattenunterhaltes setzt fundierte unterhaltsrechtliche Kenntnisse voraus, so dass in der Regel ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder Fachanwaltes der Unterhaltsbetrag nicht korrekt ermittelt werden kann. Unter Zuhilfenahme eines speziell entwickelten Berechnungsprogramms kann Ihnen Frau Rechtsanwältin Cottin mit der Berechnung kurzfristig weiterhelfen und die Unterhaltsansprüche durchsetzen bzw. abwehren.
Sorge- und Umgangsrecht
Zum Thema Sorge- und Umgangsrecht ist oberste Maxime das Wohl des Kindes. Wenn sich die Scheidung nicht vermeiden lässt, sollten die Kindeseltern dem Kind zuliebe zumindest versuchen, sich vorbildlich zu verhalten und das Kind nicht zum Verlierer des Scheidungsverfahrens machen. Wenn Sie sich schon trennen, ist das für das Kind meist schlimm genug. Auch wenn es schwer fällt: man kann einem Kind auch vermitteln, dass eine Trennung gerade in der heutigen Zeit nichts Ungewöhnliches ist. Sollte Ihnen gemeinsam mit dem anderen Elternteil keine Lösung gelingen, steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Cottin natürlich mit Rat und Tat zur Seite.
Vermögensauseinandersetzung
Nach einer Trennung und Scheidung muss meist auch gemeinsames Vermögen (z. B. Sparguthaben, Lebensversicherungen, Immobilien, etc.) auseinandergesetzt und/oder eine Tilgung gemeinsamer Verbindlichkeiten geregelt werden. Auch ist der Zugewinnausgleich, der ohne vorherigen ehevertraglichen Ausschluss immer notwendig ist, zu klären. Insofern wirtschaftlich und persönlich sinnvolle Lösungen herbeizuführen, ist für beide Ehegatten erstrebenswert. Bei der Erarbeitung solcher Lösungen oder aber Durchsetzung Ihrer finanziellen Ansprüche steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Cottin gerne zur Verfügung.
Scheidung
Die Scheidung selber und der von Amts wegen grundsätzlich zu regelnde Versorgungsausgleich sind meist unkompliziert und eine rein formelle Angelegenheit. Dies insbesondere dann, wenn alle oben genannten weiteren Folgeangelegenheiten schon im Vorfeld, am besten außergerichtlich, von den Eheleuten geregelt sind. Wenn allerdings eine gütliche Einigung zwischen den Parteien nicht möglich ist, muss die Trennungs- und/oder Scheidungsfolgesache gerichtlich geklärt werden, wobei Sie Frau Rechtsanwältin Cottin selbstverständlich mit größtem Einsatz und Engagement vertritt.