Verkehrsrecht

Den Ärger dem Anwalt übergeben. So verstehen wir die Bearbeitung Ihrer Mandate aus dem Verkehrsrecht. Wir kümmern uns von A bis Z um die Regulierung Ihres Unfallschadens, egal ob Sie Geschädigter sind oder ob Sie den Unfall verursacht haben.

Das fängt mit dem Schriftverkehr mit den Versicherungen an, geht über die Korrespondenz mit dem Gutachter oder der Staatsanwaltschaft bis hin zur Regulierung, notfalls im gerichtlichen Verfahren, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Die Tätigkeit im Verkehrsrecht ist oftmals von interdisziplinären Tätigkeitsfeldern auf dem Gebiet des Rechts geprägt. So geht es neben der Regulierung von Sach- und Personenschäden und die Entschädigung bei Nutzungsausfalls Ihres Fahrzeugs häufig auch um um die Abwehr von straf- oder ordnungsrechtlichen Maßnahmen. Jeder dieser Teilbereiche des Verkehrsrechts kann in der Kanzlei Ringlokhallen von spezialisierten Rechtsanwälten abgedeckt werden. Natürlich gehört dazu auch die Deckungsanfrage und die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Die Arbeit der Verkehrsanwälte beginnt meist direkt nach einem Unfall. Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können und sollten Sie direkt auf Ihren Rechtsanwalt verweisen. Zum Unfallhergang machen Sie bestensfalls keine weiteren Angaben. Das hilft fehlerhafte Schuldeingeständnisse zu vermeiden.

Denn: nicht die Polizei, sondern Ihr Rechtsanwalt beurteilt kompetent und mit Rechtssicherheit alle Verschuldens- und Haftungsfragen. Er schätzt realistisch ein, welche Schadensersatzansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese gegenüber dem Unfallgegner oder Ihrer Versicherung durchsetzen oder auch abwehren können. Unsere langjährige Erfahrung zeigt: Unfallgeschädigte, die sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz als Geschädigte, die die Regulierung ihres Schadens selbst in die Hand nehmen. Daher gilt nicht nur in diesen Situationen: Ein Anwalt ist billiger als kein Anwalt.

Kommen Sie auf uns zu – bereits beim ersten Beratungsgespräch helfen wir Ihnen, Klarheit und somit Sicherheit für das weitere Vorgehen zu bekommen.

Und übrigens:

  • Wussten Sie eigentlich, dass der Gegner die Anwaltskosten bei Obsiegen übernehmen muss?
  • Bußgeldverfahren und Strafverfahren im Straßenverkehr:
    Sie waren zu schnell, es war doch schon rot und jetzt droht vielleicht sogar ein Fahrverbot? Dann sollten Sie Ihren Fall in kompetente Hände geben.
  • Es gilt eigentlich immer:
    Der Betroffene sollte nie ohne anwaltliche Beratung Angaben im Bußgeld- oder Strafverfahren machen. Dies lassen Sie besser Ihren Fachanwalt für Verkehrsrecht machen, Herrn Rechtsanwalt Hidde.
  • So vermeiden Sie, dass aus einem Missgeschick ein Drama wird.

Deshalb in Verkehrssachen:

Rechtsanwalt Volker Hidde, Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht