Mietrecht

Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist nahezu für jeden von Interesse, da eine unmittelbare Betroffenheit gegeben ist. Es ist allerdings auch einem ständigen Wandel durch immer neue Gesetzgebung und Rechtsprechung unterworfen. Zahlreiche Musterverträge enthalten daher inzwischen Vereinbarungen, die unwirksam sind und aus denen keinerlei Rechte hergeleitet werden können.

Sichern Sie sich gegen dieses Risiko ab. Frau Rechtsanwältin Cottin erstellt und prüft bestehende Wohnraum-, Pacht- und Gewerbemietverträge, berät Sie beim Neuabschluss und setzt Ihre Ansprüche durch. Hierzu gehören die Prüfung und Umsetzung von Minderungsverlangen, Betriebskostenabrechnungen, Mieterhöhungsverlangen, ordentliche und außerordentliche Kündigungen, Pflichten zur Vornahme von Schönheitsreparaturen und Zahlung von Kautionen.

Sprechen Sie Frau Cottin rechtzeitig an!